Überprüfung Ihrer vorhandenen Versorgungswerke
Sind die vorhandenen Verträge rechtssicher eingerichtet worden? In der Mehrzahl der Unternehmen schlummern Haftungsrisiken!
Betriebliche Altersversorgung ist in der Regel nicht dauerhaft unverändert – Gesetze, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und die laufende Rechtsprechung sorgen für eine ständige Bewegung. Umso wichtiger ist es, für Unternehmen die betriebliche Altersversorgung einem Stresstest zu unterziehen. Um sich vor unerwünschten Überraschungen zu schützen, sollten Versorgungswerke in der Regel mindestens alle drei Jahre überprüft werden. Mit dem bAV-CheckUp haben Sie die Möglichkeit dies von uns prüfen zu lassen, um eine schnelle Ersteinschätzung über den Zustand der bAV im Unternehmen zu erhalten und eventuelle entstandene Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Sind die Altersvorsorgeverträge für Ihre Mitarbeiter z.B. bei einer Pensionskasse? Oder bei einer Direktversicherung, die an einen Abwickler verkauft wurde? Viele Arbeitgeber glauben, dass dies keine Auswirkungen hat. Doch eine steigende Zahl von Fällen, wie zuletzt die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Caritas VVaG zeigen, dass Sie als Arbeitgeber in vollem Umfang, für die von den Pensionskassen gekürzten Ansprüche Ihrer Mitarbeiter, einstehen müssen. Als Arbeitgeber können Sie zum Schließen der Lücken nicht einmal zusätzliche Beträge in die Pensionskasse einzahlen, wenn die Bafin den Pensionskassen das Neugeschäft untersagt hat. In der Folge müssen Sie handelsrechtlich Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Lesen Sie dazu auch https://efarbeitsrecht.net/pensionskassen/
Dies ist nur ein Aspekt der vielfältigen Probleme, die Sie als Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge betreffen.
Grundsätzlich alle Arbeitgeber müssen ab dem 01.01.2022 für alle alten Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten. Dies passiert jedoch nicht automatisch und muss vorher geregelt werden. Ansonsten drohen auch hier Konsequenzen, die zur Haftung für die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter führen.
Nehmen Sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch, um sich ein Bild Ihrer individuellen Situation zu verschaffen und welche Möglichkeiten Sie zur Haftungsbegrenzung haben.
Mit uns gewinnen Sie Sicherheit.
Die bAV hilft bei der Gewinnung von Fachkräften und stärkt Ihre soziale Kompetenz
Ihre qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Langfristig auf die Motivation und die Fähigkeiten der Mitarbeiter vertrauen zu können sichert Ihnen einen Vorsprung vor dem Wettbewerb. Daher ist es wichtig, Anreize zu schaffen, um nachhaltig mit diesem Erfolgsfaktor arbeiten zu können.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein attraktives Mittel zur langfristigen Mitarbeiterbindung. Altersarmut gehört zu den größten Ängsten in Deutschland. Bieten Sie langfristige Perspektiven mit attraktiven Vorsorgelösungen, die auch noch staatlich gefördert werden.
Mit unserer Beratung bieten Sie Ihren Mitarbeitern durchdachte und sichere Versorgungen, die sich deutlich vom Standard abheben.
Betriebliche Krankenversicherung: Auf den Punkt gebracht
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall und erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit bei mittelständischen und größeren Unternehmen.
Private Versicherer bieten attraktive Leistungen in diesem neuen Wachstumsmarkt. In die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu investieren, wird nicht nur angesichts des demografischen Wandels immer wichtiger. Arbeitgeber können auf diese Weise zu einem wertgeschätzten Betriebsklima und zur Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter beitragen.
Dabei ist die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung für Belegschaften vor allem angesichts stetiger Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lukrativ und notwendig geworden. Davon profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen.
- Die bKV ist eine private Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter. Sie schließen die bKV für Ihre Mitarbeiter ab und finanzieren die Beiträge.
- Die bKV kann entweder für alle Mitarbeiter oder für eine festgelegte Gruppe gelten.
- Die Mitarbeiter profitieren von einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzleistung. Ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten!
- Im Leistungsfall brauchen Sie nichts zu tun. Ihre Mitarbeiter und die Krankenversicherung rechnen miteinander ab.
Auch die Einrichtung von Zeitwertkonten für die Finanzierung von Vorruhestand oder Auszeiten gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten.