https://youtu.be/i4HqoDztaTw

Neben der Überprüfung und Neueinrichtung von Versorgungswerken sind wir spezialisert auf die „Heilung“ von Pensionszusagen.

Pensionszusagen belasten zunehmend die Handelsbilanzen betroffener Unternehmen. Der für die Bewertung der Rückstellungen für Pensionszusagen maßgebliche Zinssatz nach Heubeck sinkt von Jahr zu Jahr und passt sich zeitversetzt dem Niedrigzins der Kapitalmärkte an. Die Rückstellungen müssen zu Lasten des Eigenkapitals erhöht werden. Durch das Aufzehren des bilanziellen Eigenkapitals verschlechtert sich die Bonität des Unternehmens, was sich auf Zinskonditionen und Kreditentscheidungen der Banken auswirkt. Im Extremfall kann es zur handelsbilanziellen Überschuldung des Unternehmens kommen.

Versicherungsbasierte Lösungsmodelle zur Ausfinanzierung oder Auslagerung aus der Bilanz haben eines gemeinsam: einen hohen Kapitalbedarf.

Mit verschiedenen versicherungsfreien Modellen lässt sich eine zielführende Finanzierung gestalten. Nach einer Analyse der bestehenden Zusagen, können individuelle, betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungswege ermittelt werden.

Selbst Zusagen, die bereits in der Bezugsphase sind, lasssen sich zumeist steuer- und liquiditätsneutral aus dem Unternehmen auslagern. Das Bilanzsprungrisiko bei Auflösen der Rückstellung entfällt!

Was bringt Ihnen eine Überprüfung Ihrer Pensionszusage(n):

Die Pensionszusage für den Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) ist in Folge von geänderten Rahmenbedingungen (z.B. die Änderung der Unternehmenssteuersätze) und der Niedrigzinsphase in vielen Unternehmen ein Problem geworden. Auf steigende Rückstellungen in der Handelsbilanz und eine mangelhafte Ausfinanzierung der Zusagen, muss frühzeitig reagiert werden. Auch Gestaltungsmängel können für den GGF fatale Folgen haben, wenn z.B. im Insolvenzfall, das für die Altersvorsorge gedachte Vermögen in die Insolvenzmasse fällt (trotz Verpfändung!).

Wenn bereits etwas unternommen wurde, haben wir in vielen Unternehmen feststellen müssen, dass entweder das Problem lediglich etwas verkleinert wurde (z.B. durch das „Einfrieren“ der Zusage auf den erdienten Teil), oder nur Scheinlösungen verkauft wurden. Das Problem wurde zwar aus der Bilanz herausgelöst, jedoch mit einem finanziellen Aufwand, der das Unternehmen unter dem Strich sogar unnötig stark belastet.

Mit unserer individuellen, konkret auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmten Herangehensweise, erreichen Sie die beste machbare Problemlösung.

  • Insolvenzsicherheit des Rückdeckungsvermögens
  • Heilung von Gestaltungsmängeln
  • Entlastung der Bilanz
  • Berücksichtigung der Liquidität des Unternehmens
  • Die erforderliche/gewünschte Rente ausfinanzieren, mit begrenztem Aufwand  
  • Verbesserung des Kreditscorings bei Banken
  • Unternehmen wird Weitergabefähig (Verkauf mit Pensionszusagen ist kaum realisierbar)

Wirklich wichtig ist Gesellschafter-Geschäftsführern bei Ihrer Pensionszusage, dass das Rückdeckungskapital langfristig für ihre Versorgungsansprüche gesichert ist.

Vielfach bekomme ich zu hören: Kein Handlungsbedarf, für meine Pensionszusage ist das Kapital in der Rückdeckungsversicherung sicher verpfändet.

Wirklich sicher? Bereits einfache und häufig vorkommende Gestaltungsmängel bei der Pensionszusage ermöglichen Insolvenzverwaltern den Zugriff auf das Rückdeckungsvermögen.

Beispiele:

  • fehlender Gesellschafterbeschluss zur Verpfändung – häufig auch bei später zusätzlich abgeschlossener Rückdeckungsversicherungen
  • Fehlende Unterschriften oder Datumsangaben
  • Mangelhafte Formulierungen zur Verpfändung (selbst in den Vordrucken von Versicherern!)
  • Fehlende Angaben zu den zugesagten Leistungen
  • Fehlender Verweis auf die Versorgungszusage in Gesellschafterbeschlüssen
  • Rechtlich ungültige Formulierungen

Was passiert nach Renteneintritt? Die Rückdeckungsversicherung(en) werden an das Unternehmen ausgezahlt und liegen wieder auf dem Konto des Betriebes. Um Insolvenzschutz für das Vermögen wieder herzustellen, muss es erneut verpfändet werden! Doch was passiert, wenn das Unternehmen in die Insolvenz gerät und abgewickelt werden soll? Eine Rentenzahlung ist nicht mehr über das Unternehmen darstellbar, daher wird der Rentenanspruch mit einer Abfindung beglichen. Diese entspricht in der Regel dem steuerlichen Rückstellungswert und liegt damit weit hinter der Summe der laufenden Rentenleistungen. Zudem muss die Einmalige Abfindung sofort in voller Höhe versteuert werden!

Das Ziel un­se­rer Beratung liegt dar­in, den Unternehmenswert, ins­be­son­de­re vor dem Fokus der Unternehmensnachfolge zu stei­gern, so dass so­wohl für den Übergebenden als auch für den Übernehmenden so­li­de Grundlagen ge­schaf­fen wer­den.

Unser Angebot:

Schwachstellenanalyse auf Gestaltungs- und Formfehler zur Sicherung der steuerlichen Wirksamkeit und des Insolvenzschutzes

Verlaufsanalyse der Rückstellungsentwicklung in der Steuer- und Handelsbilanz

Betriebswirtschaftlich orientierte, fundierte und lösungsorientierte Herangehensweise

Optionen / Empfehlungen zur langfristigen Gestaltung der Versorgungszusage, mit den Zielen:

  • Planbarkeit der langfristigen Verpflichtung
  • Bilanzentlastung
  • insolvenzgeschützte Versorgung
  • Liquiditätserhalt
  • Erhalt des Rückdeckungsvermögens nach Wegfall des Versorgungsverpflichtung!

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Handlungsoptionen!

Wir garantieren die rechtssichere Restrukturierung Ihrer Pensionszusage(n)!